Änderungsantrag für den Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 10.07.2024

TOP ö 1:
Wohnungsbauoffensive: Erleichterungen für den Wohnungsbau und Optimierung Bebauungsplanverfahren

Sitzungsvorlage 20-26 / V 11344

Der Antrag der Referentin wird wie folgt geändert:

Ziffer 1: wie im Antrag der Referentin

Ziffer 2 (NEU): Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt und alle beteiligten Referate werden gebeten, dem Wohnungsbau die höchste Priorität einzuräumen und all 30 Maßnahmen mit den Ausnahmen der Maßnahmen 1, 3, und 9 umzusetzen bzw. zu unterstützen (siehe Anlage 8).
a) Die Maßnahme unter Nr. 2 wird ohne Befristung des Wahlrechts eingeführt.
b) Die Maßnahme unter Nr. 16 wird mit der Maßgabe umgesetzt, dass auch nach einer Verkleinerung der Beratungsgremien alle Stadtratsfraktionen
vertreten sind.
c) Die Maßnahme unter Nr. 28 wird unter Maßgabe umgesetzt, dass hierfür keine neuen VZÄ geschaffen werden.

Alle Bauleitplanverfahren zur Umsetzung von Wohnungsbau sollen priorisiert werden.

Ziffer 3 (ergänzt): Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, eine referatsübergreifende Taskforce Wohnungsbau einzurichten und dem Oberbürgermeister hierzu regelmäßig zu berichten. Die Taskforce soll neben Beteiligung der Referate auch Vertreter der Münchner Immobilienwirtschaft sowie aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen inkludieren.

Ziffer 4 (NEU): Die LHM gibt die SoBoN 2021 auf und kehrt bis auf weiteres zur SoBoN 2006 zurück.

Ziffern 5 bis 7: wie Ziffern 7 bis 9 im Antrag der Referentin

Ziffer 8 (NEU):
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in allen sektoralen Bebauungsplänen zur Wohnraumversorgung, die bislang und noch bis zum 31.12.2024 eingeleitet wurden bzw. werden, Verhandlungen mit der Investoren- bzw. Eigentümerseite aufnehmen zu dürfen, um bei Bedarf abweichend vom „Grundsatzbeschluss zur Anwendungspraxis der Landeshauptstadt München für Sektorale Bebauungspläne zur Wohnraumversorgung nach § 9 Abs. 2d BauGB (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09080) eine Quote der sozialen Wohnraumförderung zwischen 40 % bis im Minimum 20 % aller Wohnungen bzw. der Wohnbaugeschoss-fläche (bezogen auf das vorhandene, bislang aber noch nicht realisierte Baurecht nach § 34 BauGB) festlegen zu können.
Die konkrete Ausgestaltung dessen, u.U. in Form vertraglicher Regelungen, bleibt dem jeweiligen Einzelfall vorbehalten. Die LHM beendet fortan den Erlass von sektoralen Bebauungsplänen.

Ziffern 9 bis 19: wie Ziffern 11 bis 21 im Antrag der Referentin

Stadträte FDP BAYERNPARTEI

Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl

Pressekontakt

FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion
E-Mail fdpbayernpartei@muenchen.de
Tel +49 (89) 233 20798