Erleichterungen für Standlbetreiber und Gastronomie – Gebührensatzung ändern

Antrag zur dringlichen Behandlung
in der Vollversammlung am 17.06.2020

I. Die Anlage I (Gebührenverzeichnis) der Sondernutzungsgebührensatzung (SoNuGebS) vom 09.04.2014, zuletzt geändert am 06.12.2018, wird für die Dauer vom 15. März 2020 bis 31. Dezember 2020 wie folgt angepasst:

  • 7. Ambulanter Handel mit Obst, Gemüse und Südfrüchten an den von der Landeshaupt- stadt München festgelegten Standorten
    Straßengruppen I, II, III, S monatlich: je 0 EUR
  • 8. Ambulanter Handel mit Blumen an den von der Landeshauptstadt München festge- legten Standorten
    Straßengruppen I, II, III, S monatlich: je 0 EUR, Flächenerweiterung: je 0 EUR
  • 9. Werbeverkauf
    9.1 im Geltungsbereich der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung /pro Stand wöchentlich: 0 Cent
    9.2 außerhalb des Geltungsbereichs der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung / pro Stand wöchentlich: 0 Cent
  • 18. Freischankflächen18.1 vor baurechtlich als Gaststätten genehmigten Betrieben sowie gemäß Art. 58 Bayerische Bauordnung von der Genehmigungspflicht freigestellten Gaststättenbetrieben (vgl. § 23 Abs. 1 SoNuRL) pro angefangenem m2 / jährlich 0 EUR für Straßengruppen I, II, III, S
    18.2 vor Gewerbebetrieben, in deren Räumen auch Speisen oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden, sofern die Größe der jeweiligen Freischankfläche 10 m2 nicht übersteigt und diese nur während der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten betrieben wird (vgl. § 23 Abs. 2 SoNuRL), pro angefangenem m2 / jährlich 0 EUR für Straßengruppen I, II, III, S

II. Bisher gezahlte Sondernutzungsgebühren in 2020 in der Zeit ab 15. März 2020 gemäß bislang gültiger SoNuGebS werden den Betroffenen entweder erstattet oder für das Jahr 2021 gut geschrieben.

 

Begründung
Bereits in der Vollversammlung vom 13.5.20 hat sich der Stadtrat interfraktionell mit überwältigender Mehrheit für eine weitestgehende Entlastung hinsichtlich der Gebühren im öffentlichen Raum ausge- sprochen. Um die durch die Corona-Pandemie schwer gebeutelte Gastronomie und auch weitere Händler im öffentlichen Raum zu entlasten, ist die bis zum Jahresende befristete Gebührenreduzierung auf Null ein schneller, verwaltungsmäßig einfacher und wirkungsvoller Weg.
Etliche Städte in Deutschland haben dies bereits umgesetzt – München sollte dem guten Beispiel folgen.

 

Prof. Dr. Jörg Hoffmann
Gabriele Neff
Fritz Roth
Richard Progl

Anja Berger
Dominik Krause
Gudrun Lux
David Süß
Christian Smolka

Dr. Evelyne Menges
Thomas Schmid

Christian Vorländer
Lena Odell
Cumali Naz
Andreas Schuster
Micky Wenngatz

 

Stadträte
Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl

Pressekontakt
FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion

E-Mail fdpbayernpartei@muenchen.de
Tel +49 (89) 233 20798

Hier geht es zum Antrag im RIS, das RatsInformationsSystem der Stadt München.