Kein Sauter-Rabatt in der Schillerstraße

2021-04-09T13:33:55+02:009. April 2021|Anfrage im Stadtrat|

Zweite Genter Straße in der Schillerstraße verhindern und wasserrechtliche Genehmigungen gründlich prüfen

Das Bauvorhaben in der Schillerstraße 3/3a ist umstritten.
In öffentlicher Gerichtsverhandlung wurde Ende Januar 2021 geäußert, man habe die wasserrechtliche Genehmigung mit Sofortvollzug mündlich zugesagt bekommen. Der Rest sei quasi Formsache. Das Bauvorhaben ist von erheblicher Größe. In der Genter Straße sind großflächig Häuser von hochstehendem Grundwasser betroffen. Eine Lösung durch die Stadtverwaltung ist bislang nicht umgesetzt. Wir wollen, dass sich das nicht mitten in der Stadt wiederholt. Um die Gefahr einer zweiten Genter Straße für die Anwohner und Nachbarn in der Schillerstraße zu verhindern, bedarf es daher einer gründlichen Prüfung der wasserrechtlichen Sachverhalte.

Das vorstehende Verfahren müssen wir leider zum Anlass nehmen, noch einmal die Praxis von mündlichen Zusagen gegenüber bestimmten Verfahrensbeteiligten in laufenden Verwaltungsverfahren zu prüfen, damit der Grundsatz des Fair Play gewährleistet bleibt. Vor mündlichen Aussagen gegenüber Verfahrensbeteiligten sollte mindestens ein entsprechen- der Freigabeprozess im jeweiligen Referat dokumentiert sein.

Einer der Beteiligten wird zudem von einer Kanzlei vertreten, deren Partner Mitglied im Bayerischen Landtag ist. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Stadtverwaltung mit Sachverhalten im Verwaltungsverfahren umgeht, bei denen der „Promifaktor“ aus Bundes- und/oder Landtag eine direkte oder indirekte Rolle spielt. Wird hier genauso hingeschaut wie beim „Otto-Normal-Bürger“?

Wir fragen daher den Oberbürgermeister:

  1. Wie beurteilt die Stadt die wasserrechtliche Situation des Bauvorhabens Schillerstraße 3/3a?
  2. Trifft die Lokalbaukommission und/oder das RKU mündliche Zusagen zu bau-, wasserrechtlichen oder sonstigen Aspekten (Sofortvollzug) von Verwaltungssach- verhalten?
  3. Wenn ja, wie wird die vorherige Prüfung sichergestellt und wie wird sichergestellt, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör für alle Verfahrensbeteiligten gewährleistet bleibt?
  4. Wie stellt die Stadt verfahrenstechnisch sicher, dass Privatpersonen, Privat- unternehmen und gemeinnützige Organisationen, deren Interessen gegenüber der Stadt von Dienstleistern vertreten werden, an denen Mandatsträger aus Bund und/oder Land direkt oder indirekt beteiligt oder in sie anderweitig involviert sind, gleich behandelt werden gegenüber solchen, bei denen eine Vertretung ohne direkten oder indirekten „Promifaktor“ erfolgt („Otto-Normal-Bürger“)?

 

Stadträte FDP BAYERNPARTEI
Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl

 

Pressekontakt
FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion
E-Mail fdpbayernpartei@muenchen.de
Tel +49 (89) 233 20798

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