Pflegeverbände haben im Hinblick auf die geplante Einführung der Impfpflicht für Mitarbeiter von Kliniken, Altenheimen oder Arztpraxen Mitte März vor einem Zusammenbruch der pflegerischen Versorgung gewarnt.
„Wenn nach dem Einsetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Pflegekräfte mit Betretungsverboten belegt werden, droht die pflegerische Versorgung in besonders stark von der Pandemie betroffenen Bundesländern zusammenzubrechen“, schreibt der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) in einer Pressemitteilung vom 25.01.2022.1 Die Bundesländer müssten „nun schnell konkrete Maßnahmen ergreifen, um die pflegerische Versorgung über den 15. März 2022 hinaus zu sichern“.
Das Thema Corona wird von Seiten der Stadt momentan leider nahezu ausschließlich in Arbeitskreisen und Runden Tischen behandelt, aber nicht in öffentlichen Sitzungen des Gesundheitsausschusses oder der Vollversammlung. Wir stellen unsere Fragen daher in Form einer Stadtratsanfrage, so dass die Antworten öffentlich in der Rathaus Umschau und im Internet zu finden sein werden.
In anderen Ländern nimmt man aktuell Abstand von berufsbezogenen oder generellen Impfpflichten, da es hierfür keine wissenschaftliche Basis mehr gibt und die Situation sich durch die Omikron-Variante wesentlich entspannt hat. Viele Kommunen haben bereits verlauten lassen, dass der riesige Verwaltungsaufwand, der durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht und die zahlreichen dadurch nötigen Einzelgespräche mit Mitarbeitern den Kommunen vom Bund auferlegt werde, für sie überhaupt nicht zu stemmen wäre.
1 https://www.vdab.de/presse/pressemitteilungen/news/warnung-im-maerz-droht-die-professionelle- pflege-in-einigen-bundeslaendern-zu-kollabieren/
Wir fragen daher den Oberbürgermeister:
- Wie schätzt die Gesundheitsreferentin die Auswirkungen der kommenden berufsbezogenen Impfpflicht auf die Stadt München ein?
- Gibt es verlässliche Zahlen (oder wenigstens Schätzungen), wie viele Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen nach den aktuellen Vorgaben ab 16. März 2022 ih- rer Tätigkeit nicht mehr oder nur eingeschränkt nachgehen können?
- Wie viele Einrichtungen werden ab 16. März ihren Betrieb nicht mehr oder nicht mehr vollständig aufrecht erhalten können, weil Personal aufgrund der Impfpflicht fehlt? Bitte unterteilen in Kliniken, Praxen, Pflegeheime und Rettungsdienste.
Stadträte FDP BAYERNPARTEI
Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl
Pressekontakt
FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion
E-Mail fdpbayernpartei@muenchen.de
Tel +49 (89) 233 20798