Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, durch die neu einzubauende Heizungen zu 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden sollen, wird voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Wir gehen davon aus, dass diese Novelle umfangreiche Auswirkungen auf den Gebäudebestand der Landeshauptstadt München haben wird.

Um die Folgen des Gesetzes für die Landeshauptstadt abschätzen zu können, fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Wie viele öffentliche Gebäude gibt es und wie viele sind potenziell von der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zu 65% Erneuerbare Energie betroffen?
  2. Wie alt sind die Gebäude jeweils bzw. wie alt sind die Heizungsanlagen in den Gebäuden?
  3. Mit welchem Energieträger wird jeweils geheizt?
  4. InwelchemSanierungsstandsinddieGebäude?
  5. Ist absehbar, welche Kosten durch die Novelle des GEG für die Landeshauptstadt entstehen?
  6. Gibt es bereits Planungen, wie die Gebäude saniert werden und welchen Zeithorizont sehen diese Planungen vor?
  7. Sind bei geplanten Neubauten die neuen Standards bereits berücksichtigt?
  8. Sind Beratungsangebote für die Bürgerinnen und Bürgergeplant?

Stadträte FDP BAYERNPARTEI

Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl

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