Am 29.1.2021 hat die BaFin eine Anhörung für eine geplante Allgemeinverfügung zu Prämiensparverträgen veröffentlicht. Mit der Allgemeinverfügung möchte die BaFin laut Presseerklärung folgendes erreichen:
„Betroffene Bankkunden sollen nicht nur erfahren, welche Zinsanpassungsklausel in ihrem Fall verwendet wurde. Die Institute müssen ihnen auch erklären, ob sie dadurch zu geringe Zinsen erhalten haben. Darüber hinaus müssen sie den Sparern auch anbieten, die entstandene Vertragslücke zu schließen. Dafür können sie ihnen entweder unwiderruflich eine Nachberechnung zusagen. Diese muss sich an der Vertragsauslegung orientieren, die von den Zivilgerichten noch zu erwarten ist. Alternativ können sie ihren Kunden einen individuellen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten, die die Rechtsprechung des BGH aus 2010 berücksichtigt.“
Die Anhörungsfrist für die geplante Allgemeinverfügung endete am vergangenen Freitag (26.2.2021). Aufgrund Ihrer Antwort vom 10.02.2021 auf unsere Anfrage vom 12.01.2021 gehen wir davon aus, dass die Stadtsparkasse München (SSKM) mit 112.000 Prämiensparverträgen erheblich von der Problematik betroffen ist. Wie Sie in der Antwort ausgeführt haben, hat sich die SSKM entschlossen, „jedem dieser Kunden bei einem gegebenen Anlass, wie z.B. der Änderung des Abbuchungskontos für die laufenden Einzahlungen auf den Prämiensparvertrag, eine Ergänzung seines Sparvertrages hinsichtlich der Zinsanpassung anzubieten.“ [Hervorhebung durch uns].
Dies entspricht nicht der Intention der BaFin, die erreichen möchte, „dass alle betroffenen Sparer informiert werden und ein Lösungsangebot erhalten“, so BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele in der genannten Presseerklärung.
Wir fragen den Herrn Oberbürgermeister:
- Hat die Stadtsparkasse München der BaFin ihre Haltung zu der geplanten Allgemeinverfügung bis Freitag, 26.2.2021 mitgeteilt?
- Falls ja, wie ist die Haltung der Stadtsparkasse München zu der geplanten Allgemeinverfügung? Was hat die SSKM der BaFin geantwortet?
- Falls nein, warum hat die SSKM nicht auf die Anfrage der BaFin reagiert?
- Bleibt die SSKM bei ihrer Praxis, ihre Prämiensparkunden auch weiterhin nur bei gegebenem Anlass über die Möglichkeit der Zinsanpassung informieren und was hat die Änderung des Abbuchungskontos mit einer möglichen Zinsanpassung zu tun?
- Sehen Sie als Vorsitzender des Verwaltungsrats Handlungsbedarf in dieser Sache und wie werden Sie auf die geplante Allgemeinverfügung, die im März 2021 erwartet wird, reagieren?
- Wurden für die Problematik zu niedriger Verzinsung im Jahresabschluss 2019 und 2020 Rückstellungen gebildet und wie hoch sind diese Rückstellungen?
(Diese Frage wurde in unserer Anfrage vom 12.1.2021 nicht beantwortet).
Presseerklärung der BaFin vom 29.1.2021
Prämiensparverträge: BaFin will Kreditinstitute zu Kundeninformation verpflichten