Seit einigen Wochen müssen Kinder und Jugendliche zur Befreiung von der 3G-Regel ein Dokument vorlegen, das ihren Schulbesuch beweist – in der Regel ein Schülerausweis.
Die Ausweise von Münchner Schulen sehen heute noch so aus wie vor Jahrzehnten – aus Papier, zum Ausfüllen von Hand und mit Foto zum Selbsteinkleben. In Zeiten der Digitalisierung erscheint dies wie ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten.
Laut einer Bekanntmachung des damaligen Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst ist die Ausstellung von Schülerausweisen im Scheckkartenformat mit eingescanntem Foto seit mindestens 1996 zulässig. Ausweise, die auch mit einem elektronischen Chip ausgestattet sind, könnten bspw. auch für die Bezahlung in Schulmensen, den Zugang zu bestimmten Räumen etc. verwendet werden.
Wir fragen daher den Oberbürgermeister:
- Wer ist für die Erscheinungsform der Schülerausweise für Münchner Schulen zuständig und welche Arten von Schülerausweisen sind derzeit in München in Gebrauch?
- Gibt es Pläne zur Modernisierung des Systems bzw. zum Umstieg auf Scheckkartenformat / elektronische Ausweise? Falls ja, bis wann werden alle Münchner Schulen nach dem neuen System verfahren?
- Ein handbeschriebenes Papier mit eingeklebtem Foto ist als Nachweis für die Befreiung von der 3G-Regel alles andere als fälschungssicher. Wie wird diese Gefahr von Seiten der Stadt eingeschätzt und wie kann ihr entgegengewirkt werden?
Stadträte FDP BAYERNPARTEI
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