Sind die Pop-Up Radwege illegal? Anfrage im Stadtrat FDP BAYERNPARTEI

 

Ein aktuelles Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Berliner Abgeordnetenhaus kommt zu dem Schluss, dass die sog. „Pop-Up Bikelanes“ möglicherweise rechtlich nicht zulässig sind (siehe Link unten).

Nicht nur in Berlin, auch in München wurde die Corona-Pandemie genutzt, um schnell Fakten zu schaffen und politische Diskussionen zu umgehen – in kürzester Zeit wurden Straßenspuren gesperrt, umgewidmet, abmarkiert, um dem Autoverkehr Platz wegzunehmen und dem Radverkehr zuzuschlagen. Auf sorgfältige Prüfung und Begründung wurde dabei aus parteipolitischer Motivation und zugunsten schneller Umsetzung verzichtet.
Wie sich nun mit dem Berliner Gutachten zeigt, war dieses Vorgehen rechtlich fragwürdig.

Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen
Pop-Up Radwege sind laut dem Gutachten nur dann rechtlich zulässig, wenn Radfahrer auf der Strecke besonders gefährdet sind. Eine generelle, abstrakt-nebulöse Gefährdung von Radlern im Straßenverkehr reicht als Begründung nicht aus. Wie stellt sich die konkrete Gefährdung der Radler an allen Münchner Pop-Up Radwegen dar? Worin bestehen die Gefahren, wie wurden sie festgestellt und anhand welcher Zahlen lassen sie sich belegen? Bitte nach den einzelnen Straßen getrennt aufführen.
Auch in München wurde die Errichtung der Pop-Up Radwege mit dem erhöhten Infektionsrisiko begründet. Schmale Radwege ließen einen Abstand von 1,5 Metern oft nicht zu, deshalb wären breitere Radschneisen nötig. Das Berliner Gutachten besagt jedoch, dass Verkehrsbeschränkungen nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zulässig seien, nicht aus Infektionsschutzgründen. Zudem seien Radfahrer gesetzlich verpflichtet, einzeln hintereinander zu fahren – damit wäre der Mindestabstand automatisch gewährleistet. Gelten diese gesetzlichen Regelungen auch für München? Wenn ja, wie verträgt sich dies mit der Errichtung der Pop-Up Radwege?

Wie schätzt die Landeshauptstadt München das Berliner Gutachten ein? Welche Konsequenzen folgen daraus für die Münchner Pop-Up Radwege? Kommen die „Bikelanes“ auf den Prüfstand?

(1) Artikel im Fokus Online vom Dienstag, 25.08.2020, 15:17:
Kein erhöhtes Infektionsrisiko – Müssen die Pop-Up Radwege wieder weg?

 

Stadträte
Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl

 

Pressekontakt
FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion
Richard Progl, BAYERNPARTEI

E-Mail fdpbayernpartei@muenchen.de
Tel +49 (89) 233 20798

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