Am 06.12.2022 wurde die Wohngeldreform in der Süddeutschen Zeitung als „Bürokratiemonster“ bezeichnet. (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-wohngeld-hartz-iv-sozialhilfe-mieten-1.5709465)
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Reform nun in Kraft getreten. Seitdem haben weit mehr Menschen als bisher ein Anrecht auf den staatlichen Zuschuss zur Miete. Allein in der Stadt München hat sich der Kreis der Berechtigten somit verdreifacht. Bis zum Ende des Jahres 2023 rechnet man aktuell mit bis zu 25.000 eingereichten Anträgen.

Wir fragen daher den Oberbürgermeister:

  1. Wie sieht die aktuelle Situation bei der Besetzung der Stellen für die Gruppenleitungen in der Wohngeldstelle aus, nachdem bei der letzten Ausschreibung durch Mangel an Bewerbungen diese unbesetzt blieben?
  2. Wie viele Anträge pro Mitarbeiter pro Tag werden mit den 56,67 VZÄ (aktuell) + 20 zusätzlichen VZÄ (so von Grün-Rot-CSU beschlossen) bearbeitet?
  3. Wie wirkt sich die von OB Reiter angekündigte Vereinfachung des Antragsverfahrens auf die Arbeitsbelastung pro Mitarbeiter pro Tag aus?
  4. Was ist der aktuelle Stand zum Softwareupdate, welches die Antragsbearbeitung erleichtern soll?

Stadträte FDP BAYERNPARTEI

Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl

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