Anfrage – Wohnungen Leerstandt München

Wohnungen, die ohne triftigen Grund länger als drei Monate leerstehen, gelten als „zweckentfremdet“. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit bis zu 500.000 € geahndet werden.

Das zuständige Münchner Sozialreferat spricht sich dafür aus, dass der Freistaat Bayern die Regelungen zur Zweckentfremdung bzw. deren Nachweis noch verschärft. Ausgerechnet mehrere Häuser im Eigentum des Freistaats sind nun kürzlich in einer Beschlussvorlage des Sozialausschusses aufgetaucht als „leerstehend“ – und das schon seit mehreren Jahren. Die Immobilien werden laut Vorlage der Stadt vom Freistaat „in ihrem aktuellen Zustand“ überlassen, die Kosten für die Instandsetzung übernimmt die Stadt.

Die Nachfragen unserer Fraktion wurden vom Leiter des Amtes für Wohnen und Migration im Ausschuss nicht zufriedenstellend beantwortet.

Wir fragen daher den Oberbürgermeister:

  1. Wie viele Verfahren wegen Zweckentfremdung wurden von der LH München bisher satzungsgemäß eingeleitet? Bitte getrennt auflisten nach privaten und staatlichen Eigentümern.
  2. Gab es Fälle von Zweckentfremdung durch weitere öffentliche Eigentümer? Wenn ja, welche und wie viele?
  3. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden bisher Strafen verhängt? Wurden diese auch tatsächlich gezahlt?
  4. Hat das Sozialreferat bei institutionellen Eigentümern bisher auf Strafen verzichtet? Wenn ja, warum?
  5. Was hat die LHM bewogen, die leerstehenden Wohnungen des Freistaats in Hartmannshofen auf eigene Kosten wieder in Stand zu setzen (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26, / V 09647) statt wie in § 13 (3) der Wohnaumzweckentfremdungssatzung (ZeS) vorgesehen, dies dem Freistaat als Eigentümer anzuordnen?

Richard Progl, Stadtrat der FDP BAYERNPARTEI:

Eingriffe in privates Eigentum lehnen wir grundsätzlich ab. Und die sogenannte Zweckentfremdungssatzung, die die Stadt ihren Bürgern auferlegt hat, wird sicher nicht die Probleme des Münchner Wohnungsmarkts lösen. Aber wenn sie schon zum Einsatz kommt, dann müssen für staatliche Eigentümer dieselben Regeln gelten wie für private, muss Leerstand genauso geahndet werden. Unsere Fragen dazu wurden im Sozialausschuss nicht zufriedenstellend beantwortet.
In Moosach nutzt die Stadt jetzt einige Einfamilienhäuser als Unterkunft für Flüchtlinge. Diese Häuser im Eigentum des Freistaats standen seit zehn Jahren leer und sind in schlechtem Zustand.

Völlig unverständlich ist für mich, warum die nötige Instandsetzung aus dem Münchner Stadtsäckel bezahlt wird, obwohl dies nach der Zweckentfremdungssatzung Pflicht des Freistaats wäre? Wir erwarten hier eine schlüssige Antwort vom Amt für Wohnen und Migration.

Stadträte FDP BAYERNPARTEI

Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl

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FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion
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