Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 23.11.2021 von der Ausübung eines städtischen Vorkaufsrechts in der Buttermelcherstraße 14. 2019 wurde die Immobilie von der Landeshauptstadt für 11 Millionen Euro erworben, es stellte sich heraus, dass dieses Haus gänzlich marode erworben worden ist. Außerdem bezuschußte die Stadt die Gewofag noch zusätzlich mit 7 Millionen Euro für Investitionen.

Wir fragen daher den Oberbürgermeister:

  1. Wie verhindert die Stadtverwaltung, dass erneut Schrottimmobilien zu völlig überhöhten Preisen gekauft werden?
  2. Wie kann gewährleistet werden, dass innerhalb der Ausübungsfrist die Bausubstanz vertieft überprüft werden kann und nicht nur in Augenschein genommen wird?
  3. Ist es im Zweifelsfall sinnvoller, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten als eine Schrottimmobilie zu kaufen?
  4. Wieviele Wohnungen hätte man von dem Geld, das in der Buttermelcherstr. versenkt wurde, im WA 1, 2.1 und 2.2 im Werksviertel bauen können?
  5. Wird dem Stadtrat künftig, wie allgemein im geschäftlichen institutionellen Verkehr üblich, ein Verkehrswertgutachten vorgelegt, genauso wie die Ergebnisse einer technischen und juristischen Due Diligence Prüfung?

Stadträte FDP BAYERNPARTEI

Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl

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