Ist die LHM-S die richtige Organisationsform für die Schul-IT der Zukunft?

Ist die LHM-S die richtige Organisationsform für die Schul-IT der Zukunft?

Ab 25.4.2022 wird vom Kultusministerium die BayernCloud Schule (BCS) eingeführt. „Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Verwaltungskräfte an den Schulen sollen künftig mit einem zentralen Zugang auf eine breite Palette digitaler Angebote zugreifen können. Bereits bestehende Angebote, darunter auch die Lernplattform mebis, werden dazu unter dem Dach der neuen „BayernCloud Schule“ gebündelt.“ 1

Nach unserer Kenntnis arbeitet auch die LHM-S daran, ähnliche Services den Münchner Schulen zur Verfügung zu stellen. Es scheinen teure Doppelstrukturen zu entstehen, zumal die Services der BayernCloud den Sachaufwandsträgern kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollen.

Wir fragen daher den Oberbürgermeister:

  1. Ist der Leitungsebene der LHM-S die bevorstehende Einführung der BCS bekannt?
  2. Welche IT-Lösungen werden durch die BCS obsolet und müssen nicht mehr durch die LHM-S zur Verfügung gestellt werden (aufgeteilt nach Fach- und Standardanwendungen)?
  3. Wie wird durch die BCS das Geschäftsmodell der LHM-S verändert?
  4. Ist eine mögliche Auswirkung, dass die LHM in Zukunft lediglich noch Endgeräte und Internetzugriff auf ihre Kosten bereitstellen muss und die restliche Software für die LHM kostenfrei über die BCS bezogen wird?
  5. Welches Einsparpotential ergibt sich bei der LHM-S durch die BCS?
  6. Wenn die komplette Software für die Bildung zukünftig über den Freistaat Bayern / BCS kostenfrei bezogen werden kann, wozu benötigt die LHM / LHM-S dann noch ein eigenes Rechenzentrum? Welche Kosteneinsparungen können über die Auflösung des LHM-S Rechenzentrums für die LHM erreicht werden?
  7. Benötigt man nach dem flächendeckenden Rollout der BCS die LHM-S in der jetzigen Form überhaupt noch?

1 Süddeutsche Zeitung vom 16.3.2022

Anfrage
LHM-S – Millionengrab ohne Nutzen für die Schülerinnen und Schüler? Teil I

Laut der im Bundesanzeiger veröffentlichten Zahlen hatte die LHM-S von 2018 bis 2020 einen Umsatz i.H.v. rd. 220 Mio. Euro. Nimmt man für das Jahr 2021 (noch nicht veröffent- licht) einen Umsatz in Höhe des Vorjahres an, kommt man auf rd. 340 Mio. Euro.

Das, was die LHM-S an Umsatzerlösen generiert, sind letztlich Haushaltsmittel der LHM. Damit soll die Schul-IT betreut und ausgebaut werden.

340 Mio. Euro in vier Jahren sind eine immense Summe. Man darf erwarten, dass hiervon die Schülerinnen und Schüler erheblich profitiert haben. Wir wollen daher wissen, wieviel von den Mitteln tatsächlich bei den Schülerinnen und Schülern vor Ort angekommen ist.

Wir fragen daher den Oberbürgermeister:

  1. Wieviel Geld wurde seit der Errichtung der LHM-S pro Jahr 2018 – 2021 für
    • die IT-Erstausstattung an den betreuten Schulen
    • die Errichtung und Aufbau der Schul-IT an den betreuten Schulen
    jeweils ohne Personalkosten ausgegeben?
  2. Wieviel Geld wurde für angestelltes Personal ausgegeben (aufgeteilt nach Geschäftsführung und Mitarbeiter)?
  3. Wie hoch war der durchschnittliche externe Personalbestand seit 2018 und wie viel Geld wurde für dieses externe Personal pro Jahr verausgabt?
  4. Auf welcher vertraglichen Basis erbrachten die SWM 2018 – 20121 welche Leistungen für die LHM-S, welche dann zu welchen jährlichen Kosten an die LHM weiterberechnet wurden?

Anfrage
LHM-S – Millionengrab ohne Nutzen für die Schülerinnen und Schüler? Teil II

Nach unserer Kenntnis besteht bisher ein Dienstleistungsvertrag zwischen den Stadtwerken München und der LHM-S für von den Stadtwerken zugekaufte Services wie z.B. das ERP (Enterprise Ressource Planning). Dies beinhaltet z.B. Leistungen wie Materialwirtschaft, Controlling, Rechnungswesen etc..

Für ERP-Leistungen benötigt man Software, die in der Regel sehr kostspielig ist (z.B. SAP). Im Zuge der Umstrukturierung der LHM-S sollen künftig keine Dienstleistungen von den SWM mehr bezogen werden.

Wir fragen daher den Oberbürgermeister:

  1. Welche ERP-Welt ist für die LHM-S künftig geplant?
  2. Setzt die LHM-S eine eigene ERP-Software auf?
  3. Bezieht die LHM-S ein Standard-Software-Produkt wie z.B. SAP?
  4. Wird die LHM-S von städtischen Stellen (Kämmerei) unterstützt?
  5. Welche Kosten werden künftig diesbezüglich auf die LHM-S zukommen?
  6. Wie stellen sich die neuen Kosten im Verhältnis zur alten Servicegebühr der SWM dar?

Antrag zur dringlichen Behandlung im IT-Ausschuss am 11.05.2022
Transparenz bei der LHM-S schaffen – Jahresabschluss 2021 unverzüglich nach der Aufstellung veröffentlichen!

Gem. § 325 Abs. 1 HGB haben Kapitalgesellschaften wie die LHM-S GmbH den Jahresabschluss und weitere Unterlagen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Hierzu haben die Gesellschaften ein Jahr Zeit. Es ist nicht verboten, diese Frist zu unterschreiten und den Abschluss früher zu veröffentlichen.

Der bislang (Stand 27.4.2022) letzte veröffentlichte Jahresabschluss der LHM-S ist der Abschluss zum 31.12.2020. Dieser wurde am 16.12.2021 – also kurz vor Ablauf der Jahresfrist – veröffentlicht.

In letzter Zeit war die LHM-S häufig Gegenstand politischer Diskussionen. Da es sich um eine Gesellschaft in öffentlicher Hand handelt, wäre es für die  Kontrollfunktion des Stadtrats wünschenswert, wenn der Jahresabschluss unverzüglich nach seiner Feststellung veröffentlicht werden würde. Dann kann sich der Stadtrat zeitnah ein Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft machen und somit seinen Aufgaben in der Beurteilung der Arbeit der LHM-S nachkommen.

Zur Klarstellung: Es handelt sich in keinem Fall um geheime Daten, da die Veröffentlichung ohnehin erfolgen muss. Es geht nur um die rasche und unverzügliche (und damit gegenüber dem vergangenen Jahr erheblich beschleunigte) Offenlegung.

Wir beantragen daher Folgendes:

  1. Der Jahresabschluss der LHM-S GmbH zum 31.12.2021 wird unverzüglich nach sei- ner Feststellung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die gesetzliche Frist von 12 Monaten wird nicht ausgeschöpft.
  2. Sollte der Jahresabschluss – wie im Vorjahr – erst zum Jahresende 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, wird er bereits vorab unmittelbar nach seiner Feststellung dem Stadtrat zur Verfügung gestellt.

Stadträte FDP BAYERNPARTEI

Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl

Pressekontakt

FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion
E-Mail fdpbayernpartei@muenchen.de
Tel +49 (89) 233 20798