Münchner Schüler und Auszubildende erhalten das kostenlose MVV-Abo unabhängig von der Distanz zwischen ihrem Wohnort und der von ihnen besuchten Schule bzw. Ausbildungsstätte.
Die „Drei-Kilometer-Regel“ (bzw. „Zwei-Kilometer-Regel“ für die Jahrgangsstufen 1 bis 4) wird damit abgeschafft.
Begründung:
Nach der Änderung beim 365 €-Ticket bekommen alle Schüler, die mehr als drei Kilometer von ihrer Schule entfernt wohnen, ein kostenloses MVV-Abo, mit dem sie im gesamten MVVBereich fahren dürfen (also auch z.B. in der Freizeit kostenlos zum Flughafen oder zum Starnberger See).
Früher war das kostenlose Ticket auf den direkten Schulweg begrenzt. Durch die neuen Regelungen ist jetzt eine Gerechtigkeitslücke entstanden. Kinder, die weniger als drei Kilometer von ihrer Schule entfernt wohnen, (was ökologisch sinnvoll ist), bekommen gar nichts und müssen auch alle Tickets in der Freizeit selbst bezahlen.
Hier sollte eine Gleichbehandlung erfolgen, sowohl für den Schulweg als auch für Fahrten in der Freizeit – deshalb das kostenlose Ticket unabhängig von der Entfernung zur Schule.
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