TOP ö 4:
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) – Einführung von Fördermaßnahmen zur Berücksichtigung von THG-Emissionen im Gebäudelebenszyklus sowie Änderungen der Richtlinien der Förderprogramme FES und FKG
Sitzungsvorlage 20-26 / V 11088
Der Antrag der Referentin wird wie folgt geändert:
Ziffer 1 bis 8:
wie im Antrag der Referentin
Ziffer 9 (NEU):
Der Stadtrat wird nach Abschluss jeder Anpassungsmaßnahmen dieser Art per Bekanntgabe informiert, mindestens jedoch gesammelt vierteljährlich im Vorfeld der turnusmäßigen Stadtratssitzungen. Das RKU stellt dabei sicher, dass den Münchner Bürgern aus der Kombination der Fördersystematiken der einzelnen Gebietskörperschaften keine finanziellen Nachteile entstehen.
Ziffer 10 (NEU):
Das RKU wird beauftragt, eine Lösung der im Antrag Nr. 20-26 / A 04091 benannten Kumulationsproblematik zu erarbeiten, und die FKG-Richtlinie nach Punkt 9 mit Gültigkeit 1. Januar 2024 so anzupassen, dass sich aus der Kombination von Einzelmaßnahmen über BEG und FKG keine Reduzierung der BEG Förderung mehr
ergeben kann.
Ziffer 11 bis 15:
wie die Ziffern 10 bis 14 im Antrag der Referentin.
Ziffer 16 (NEU):
Der Antrag Nr. 20-26 / A 04091 „BAFA Kumulationsverbot“ vom 14.08.2023 bleibt aufgegriffen.
Stadträte FDP BAYERNPARTEI
Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl
Pressekontakt
FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion
E-Mail fdpbayernpartei@muenchen.de
Tel +49 (89) 233 20798