Ergänzungsantrag für den Ausschuss für Mobilität vom 10.12.2025

TOP ö 1:
Altstadt für alle
Konzept und Maßnahmen
Grundsatzbeschluss

Sitzungsvorlage 20-26 / V 16852

Der Antrag des Referenten wird wie folgt geändert:

Ziffer 1 (geändert):
Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Konzept „Altstadt für alle“ mit folgender Maßgabe zu:

a) Die Beschilderung für den Liefer-/Handwerkerverkehr wird vereinfacht und durch ein geeignetes, leicht verständliches Farbkonzept für die entsprechenden Anfahrtzonen ergänzt. Gleiches gilt für die restliche Beschilderung von Park- bzw. Haltezonen in der Innenstadt.

b) Kurzzeitparken bis 30 Minuten vor Hotelbetrieben bzw. Gewerbeflächen (Einzelhandel) bzw. Arztpraxen in der Innenstadt wird gebührenfrei ermöglicht.

c) Schanigärten und Freischankflächen nach geltender Verwaltungspraxis sind nicht vom Konzept Altstadt für alle tangiert.

d) Das Angebot für Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge auf vorhandenen Parkbereichen bzw. in öffentlich zugänglichen Tiefgaragen wird in der Innenstadt mindestens verdoppelt.

e) Alle öffentlich zugänglichen Behördenparkhäuser in der Innenstadt werden auf Nutzbarkeit durch Anwohner und/oder Besucher der Innenstadt überprüft, die Ergebnisse und mögliche Nutzungskonzepte mit den jeweiligen Behörden verhandelt und die Ergebnisse werden dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgestellt.

f) Rückerstattung des ÖPNV-Tickets oder des Park-Tickets: bei einem Einkaufswert von über 50 EUR im Einzelhandel in der Innenstadt wird das ÖPNV-Ticket bzw. das Park-Ticket bis 2h erstattet.

g) Bei der künftigen Verkehrsraumgestaltung in der Innenstadt haben bei der Abwägung der Belange der Erhalt einer kleinteiligen Einzelhandelstruktur (mit undohne digitalem Standbein), die lebendige Vielfalt in der Gastronomie und im kulturellen Angebot mindestens den gleichen Stellenwert wie die sog. „Aufenthaltsqualität“.

Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, dieses Konzept gemeinsam mit den anderen betroffenen Referaten und der SWM / MVG bei allen folgenden Planungsschritten in der Altstadt und im Besonderen bei der Erarbeitung der erforderlichen teilräumlichen städtebaulichen Verkehrskonzepte zugrunde zu legen.

Ziffern 2:
wie im Antrag des Referenten

Ziffer 3 (ergänzt):
Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, gemeinsam mit dem Baureferat, dem Referat für Klima – und Umweltschutz und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung auf der Grundlage des Konzepts „Altstadt für alle“ für den öffentlichen Straßenraum sukzessive eine Neuordnung zu planen und dabei mehr Platz für Aufenthaltsqualität, Erholung, Grün- und Freiflächen, für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen, für den Nahverkehr oder andere Mobilitätsformen zu berücksichtigen.

Bei der sukzessiven Neu- bzw. Weiterentwicklung der Mobilität in der Innenstadt ist neben dem Belang „lebenswerte Altstadt“ auch die Erreichbarkeit mit allen Verkehrsmitteln mit gleicher Priorität abzuwägen. Daneben sind „Plan-B“-Konzepte bei S-Bahn- und U-Bahn-Störungen, die über den herkömmlichen SEV hinausgehen, mit der S-Bahn bzw. der MVG zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzustellen. Auch hier muss trotz der Beeinträchtigungen die Erreichbarkeit der Innenstadt auch für solche Phasen sichergestellt werden. Zur weiteren Entlastung der Innenstadt sind ferner der P+R-Ausbau an den Stadtgrenzen in den Maßnahmenkatalog „Altstadt für alle“ aufzunehmen und der sukzessive Ausbau dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen, um Frequenz-Spitzen in der Innenstadt noch besser abfedern zu können.

Jeder Vorschlag ist über die einzelnen Teilbereiche dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ebenso sind in diesen Beschlüssen die jeweiligen Finanzierungen darzustellen.

Ziffern 4 bis 15:
wie im Antrag des Referenten

Stadträte FDP BAYERNPARTEI

Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl

Pressekontakt

FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion
E-Mail fdpbayernpartei@muenchen.de
Tel +49 (89) 233 20798