Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, Grundstücke, die sich im Besitz der LHM und ihrer Töchter befinden zu katalogisieren, sowohl was die derzeitige Nutzung anbelangt als auch hinsichtlich der Entwicklungen im Lichte des Flächennutzungsplans und des Baurechts. Darüber hinaus werden Baurechtsreserven dargestellt. Die Auflistung erfolgt mit Größen- und Ortsangabe.
Begründung:
Art. 28 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz (GG) sichert Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Vor diesem Hintergrund bestimmt das BauGB in § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 S. 1 die Bauleitplanung als Aufgabe der Gemeinde, die diese in eigener Verantwortung wahrzunehmen hat (gemeindliche Planungshoheit). Im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit können u.a. Flächennutzungspläne und Bebauungspläne aufgestellt und geändert werden.
Die LHM und ihre Töchter nehmen im öffentlichen Auftrag Einfluss auf die qualitative Verwertung von Grundstücken, auf die Aktivierung und Bereitstellung von Bauland und auf die Grundstückspreisgestaltung.
Stadträte FDP BAYERNPARTEI
Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl
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FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion
Fritz Roth, FDP
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