Ausübung von Vorkaufsrechten ohne beihilferechtliche und steuerrechtliche Würdigung

2021-10-22T10:15:35+02:0022. Oktober 2021|Antrag im Stadtrat|

Vorkaufsrecht FDP BAYERNPARTEI Wohungsbau

Die Stadtverwaltung stellt dem Stadtrat dar, wie rechtliche Vorgaben bei der Ausübung von Vorkaufsrechten umgesetzt werden.

Insbesondere werden folgende Punkte erläutert:

  1. Welche beihilferechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben werden regelmäßig im Zuge der Ausübung bzw. Vorbereitung von Vorkaufsrechten überprüft, in welchen Fällen und aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?
  2. In welchen Fällen ist ein Private-Investor-Test obligatorisch, in welchen Fällen wird ein solcher durchgeführt, wann und aus welchen Gründen wird darauf verzichtet? Wie wird verfahren, wenn ein Private-Investor-Test negativ ausfällt bzw. ausfallen könnte?
  3. Welche Vorgaben bezüglich der Gewinnerzielungsabsicht enthalten die Satzungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und wie werden diese (auch beeinflusst durch Stadtratsentscheidungen) in der Praxis eingehalten?

Begründung:

Regelmäßig kauft die Landeshauptstadt München Wohnungen zu Gunsten ihrer Wohnungsbaugesellschaften GWG und Gewofag an, indem sie sog. Vorkaufsrechte ausübt. Die Entscheidungen hierüber trifft die Stadtratsmehrheit.

Auch wenn dadurch ein „Milieuschutz“ betrieben werden soll, gibt die Stadt hier Jahr für Jahr Hunderte Millionen Euro aus, mit denen an anderer Stelle wesentlich günstiger ein Vielfaches an Wohnungen neu gebaut werden könnte. Umso wichtiger ist es, dass der Stadtrat den sorgfältigen Umgang und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben nachvollziehen kann.

 

Stadträte FDP BAYERNPARTEI

Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl

Pressekontakt

FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion
E-Mail fdpbayernpartei@muenchen.de
Tel +49 (89) 233 20798

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