Das FKG (Förderung Klimaneutrale Gebäude) Förderprogramm wird dahingehend geändert, dass für die Förderung von Beratungsberichten für Wohngebäude im Stadtgebiet München ein durch das FKG geförderter, vollständiger Beratungsbericht keine notwendige Voraussetzung mehr ist.

Begründung

Durch das seit 1. Juli geltende Kumulationsverbot für die Förderung Energieberatungen durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ergibt sich in Verbindung mit den aktuellen Förderbedingungen des RKU im FKG Programm der Stadt München die Problematik, dass sich bei BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Einzelmaßnahmen nach den BAFA Vorschriften (so wie auch im FKG gefördert) für Münchner Projekte eine effektive Fördergeldkürzung von 5% der förderfähigen Kosten ergibt.
Die Ursache dafür ist die bisher verpflichtend notwendige Förderung der Beratungsberichte im Stadtgebiet München durch das FKG Programm für den Erhalt der eigentlichen Umbauförderung. Dadurch kann ein in München geförderter Beratungsbericht keine BAFA Förderung erhalten, was aber wiederum eine Voraussetzung für die zusätzliche BAFA-Förderung von 5% durch einen Sanierungsfahrplan ist. Die bis zum 30.6. möglichen 35% Förderung der förderfähigen Kosten (15+5+15) wird so auf 30% (15+15) reduziert.

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