Die Stadt hat kein Geld zu verschenken FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion

Der Stadtrat möge beschließen:
Das Revisionsamt wird gebeten, schnellstmöglich den Stadtratsbeschluss „Kultur ist Vielfalt: Haus mit der roten Fahne erhalten“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00686) vom 07.06.2020 zu überprüfen gemäß § 60 Abs. 5 GeschO.
Insbesondere wird die Überprüfung auf Einhaltung sämtlicher einschlägiger Rechtsvorschriften, insbesondere kommunales Haushaltsrecht wie beispielsweise Art. 75 Bayerische Gemeindeordnung (GO), beantragt.

Begründung:
Nicht nur in Zeiten der Corona-bedingten Wirtschaftskrise ist ein ordnungsgemäßer und sparsamer Umgang mit den städtischen Haushaltsmitteln geboten.
Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) schreibt vor, dass Vermögensgegenstände zu ihrem vollen Wert veräußert werden müssen, Analoges gilt für die Vermietung und Nutzungsüberlassung städtischer Immobilien. Verschenkung und unentgeltliche Überlassung sind unzulässig.

Die Vorgaben binden die Stadtverwaltung auch bei der Geltendmachung von juristischen Verfahren die städtische Immobilien betreffen.
Unserer Auffassung nach bestehen erhebliche rechtliche Bedenken, dass der o.g., von der Stadtratsmehrheit gefasste, Beschluss insbesondere mit kommunalem Haushaltsrecht vereinbar ist.

Da es hierbei um erhebliche finanzielle Belastungen für die LH München geht, ist es angebracht, das Revisionsamt einzuschalten. Aus den vorstehend genannten gründen erscheint eine Überprüfung auf sämtliche einschlägige Rechtsvorschriften notwendig.

 

FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion
Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl

 

Pressekontakt
FDP BAYERPARTEI Stadtratsfraktion
Fritz Roth

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Hier geht es zum Antrag im RIS, das RatsInformationsSystem der Stadt München.