Donnersbergerbrücke: Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage: Nr. 20-26 / V02539

2021-05-10T14:38:54+02:0010. Mai 2021|Antrag im Stadtrat|

Gesamtkonzept Landshuter Allee – Mehr Ruhe, mehr Grün, mehr Lebensqualität

 

TOP ö 1 im Bauauschuss am 11.05.2021

Ziffer 3 (ergänzt):

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass in ca. 10 bis 15 Jahren mit der Erneuerung der Donnersbergerbrücke begonnen werden muss und ab 2024 entsprechende Planungsmittel erforderlich werden. Bei der Planung wird auch einen Tunnellösung als Alternative 2 zum Brückenneubau mit einbezogen und die Ergebnisse dem Stadtrat vorgestellt. Die Tunnellösung umfasst den Streckenabschnitt zwischen Trappentreu-Tunnel/Landsberger Straße bis zur Arnulfstraße/Schulstraße. Eine Realisierung in mehreren Bauphasen ist Bestandteil der Planungen. Die Planung des Brückenneubaus (Alternative 1) berücksichtigt in nördlicher Richtung auch die Einmündung in einen ggfs. später zu realisierenden Tunnel Arnulfstraße – Dachauer Straße.

Ziffer 4 (ergänzt):

Der Stadtrat nimmt zur Kenntis, dass sicherheitstechnische Maßnahmen am Bestandstunnel erforderlich sind und demtentsprechend hierfür Planungen wieder aufgenommen werden. Die wiederaufzunehmenden Planungen berücksichtigen auch eine Verlängerung des Bestandtunnels in nördliche Richtung bis zur Dachauer Straße / Borstei bzw. in südlicher Richtung Richtung bis zur Arnulfstraße / Donnersbergerbrücke – bzw. Donnersbergertunnel.

Ziffer 6 (NEU):

Dem Stadtrat wird – bei Bedarf in vertraulicher Sitzung – durch die Rechtsabteilung vorgestellt, welche rechtlichen Lärmschutzansprüche die Anwohner im Umfeld der Brücke sowie im Straßenbereich Arnulfstraße/Schulstraße bis zur Dachauerstraße haben.

Ziffer 7 und 8: Ziffer 6 und 7 des Referentenantrages.

 

Begründung:

Ziffer 3: Die vorgeschlagene Tunnellösung bietet lärmtechnisch und städtebaulich die besseren Gestaltungsmöglichkeiten an der Oberfläche im Vergleich zur bisherigen Brücke. Brückenneubau oder Tunnellösung sind beide bautechnisch anspruchsvoll. Insofern ergibt eine ergebnisoffene Planung, die beide Varianten untersucht, unserer Meinung nach Sinn.

Ziffer 4: Im Bereich Arnulfstraße – Dachauer Straße enthält die Beschlussvorlage keinen Vorschlag, wie der Lärm der 120.000 Kfz/24h für die Anwohner zumutbar gestaltet werden kann. Wird der Bestandstunnel sicherheitstechnisch aufgerüstet, macht es Sinn, in diesem Zusammenhang nochmal die Verlängerung des Bestandtunnels in die Planung mit aufzunehmen. Eine phasenweise Realisierung dieser Tunnellösung kann und sollte Bestandteil der Planungen sein.

Ziffer 6: Laut Beschlussvorlage (Seite 12) herrschen im Umfeld der Brücke Lärmpegel von über 70dB(A) tagsüber. Ab Höhe Richelstraße nordwärts beginnt die Wohnbebauung.
Die Lärmbelastung entlang des Bereiches Arnulfstraße bis zur Dachauer Straße für die Anlieger dürfte bis einschließlich der angrenzenden Innenhöfe ähnliche Größenordnungen erreichen. Die Beschlussvorlage verweist Werte über 65 dB(A) auf Durchwegen und Parkzugängen als Ausnahmefälle aus (Seite 11) bzw. lehnt mit Hinweis auf die hohen Lärmwerte kreative Nutzungskonzepte unter den beiden Brückenenden der Donnersbergerbrücke ab (Seite 11 und 12). Die erbetene Auskunft soll dem Stadtrat Klarheit über die Rechtslage verschaffen, um so etwaige Haftungsrisiken beurteilen zu können.

 

Stadträte FDP BAYERNPARTEI
Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl

 

Pressekontakt
FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion

Fritz Roth, FDP
E-Mail fdpbayernpartei@muenchen.de
Tel +49 (89) 233 20798

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