1. Die städtische Verwaltung baut über eine öffentlich verfügbare Internetplattform ein Wärmepumpenkataster auf, das klare Aussagen darüber trifft, in welchen Stadtbereichen mit welcher Bohrtiefe ohne weitere Erlaubnis eine Grundwasser- oder ggf. Solewärmepumpe betrieben werden kann und darf.
  2. Dabei findet die Tatsache Berücksichtigung, dass Grundwasserwärmepumpen lediglich eine Temperaturänderung des Grundwassers bewirken und das wieder zugeführte Wasser den gleichen Reinheitsgrad aufweist, wie das zuvor entnommene Wasser.
  3. Der Betrieb einer Wärmepumpe muss jedoch (wie bisher) angezeigt und im Kataster vermerkt werden, um sich überlappende Einzugsbereiche stärkerer Pumpenanlagen zu vermeiden.
  4. Zum Aufbau des Katasters wird geprüft, inwieweit die dafür notwendigen Bohrkosten durch eine faire Umlage auf die Nutzer getragen werden können.

Begründung

Durch die verteilten Zuständigkeiten bei der Genehmigung von Brunnenbohrungen und veraltete Rechtsvorschriften ist es aktuell nicht möglich, innerhalb der Stadt München vorab eine Genehmigung zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe zu erhalten. Stattdessen operieren das zuständige Wasserwirtschaftsamt und die Stadtverwaltung mit vorläufigen Genehmigungen und verlagert vermeidbare Kosten und vermeidbares Risiko auf die sanierungswilligen Hauseigentümer. So werden einzelnen Bauherren oft zusätzliche Gutachten und Probebohrungen auferlegt, die angesichts der hohen Anzahl von Grundwasserbohrungen im Stadtgebiet vermeidbar sind.

Stadträte FDP BAYERNPARTEI

Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl

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