Mit einer Kanone durch Münchens Straßen FDP BAYERNPARTEI München

Am Donnerstag, 18.03.2021, zog unter Begleitung der Polizei ein Demonstrationszug mit dem Motto „Die Commune lebt!“ durch die Straßen im Münchner Westend, allen voran die Nachbildung einer Kanone.

Art. 7 des Bayerischen Versammlungsgesetzes besagt, dass es verboten ist, dass Versammlungen oder Teile hiervon „nach dem äußeren Erscheinungsbild paramilitärisch“ geprägt sind. Man stelle sich vor, eine rechte oder rechtsextreme Gruppierung würde mit nachgebildeten Kriegswaffen durch München ziehen: Der Aufschrei wäre – zu recht – enorm!

Wir fragen daher den Oberbürgermeister:

  1. War der Demonstrationszug und insbesondere die nachgebildete Kanone bei der Ordnungsbehörde angemeldet?
  2. Wie schätzt das Kreisverwaltungsreferat diesen Demonstrationszug mit Kanone im Hinblick auf das Militanzverbot ein?
  3. Wie würde die Einschätzung und Genehmigungspraxis des KVR ausfallen, wenn statt links(extremer) Gruppen eine rechte Gruppierung mit Kanone durch Münchens Straßen marschieren möchte?

 

Stadträte FDP BAYERNPARTEI
Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl

 

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