Der Stadtrat möge beschließen, die Satzung der Landeshauptstadt München über Einfriedungen (Einfriedungssatzung) vom 18.04.1990, zuletzt geändert am 13.01.2009 wie folgt zu ändern:

§ 2 Einfriedungen

(3) Neu: Ausnahmen von Abs. 1 und Abs. 2 können bei Wahrung des Orts- und Straßenbildes gestattet werden. In Vorgärten wird für Einrichtungen zur nachhaltigen Energieerzeugung im Regelfall eine Ausnahme gewährt, wenn die Vorgaben des §2 Abs. 2 der Einfriedungssatzung eingehalten werden.

Begründung:

In der Einfriedungssatzung der Landeshauptstadt ist bis dato kein Ausnahmetatbestand für die Einfriedung von Anlagen vorgesehen, die den Haushalten den Bau und das Vorhalten von Einrichtungen zur nachhaltigen Energieerzeugung vor Ort ermöglicht. Mit einer Ergänzung der Einfriedungssatzung würde den Münchnerinnen und Münchnern der Weg zur nachhaltigen lokalen Energieerzeugung insbesondere in Zeiten einer Energiekreise unbürokratisch ermöglicht werden.

Stadträte FDP BAYERNPARTEI

Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl

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