Antrag im Stadtrat
Die Stadt München erlässt eine Allgemeinverfügung i.S.d. 19.05.2020 v. 9.4.2014, zuletzt geändert am 9.4.2017, mit folgendem Inhalt:
Jeder / jedem Gewerbetreibenden mit öffentlich zugänglichem Publikumsverkehr (Einzel- handel, Friseur, Dienstleister etc.) wird für die Dauer der Publikumsverkehreinschränkungen gemäß Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung pro Eingangstüre für den öffentlichen Publikumsverkehr ein Kundenstopper in Größe DIN A1, maximal in Größe DIN A0, pauschal und ohne individuellen Antrag gestattet.
Die Allgemeinverfügung bleibt mindestens bis zum Ende der Ausgangssperre in Kraft.
Die Stadt München verzichtet für die Dauer der Ausgangssperre auf die städtischen Ge- bühren in Höhe von 10 EUR / Woche je Kundenstopper.
Begründung:
Aus hygienetechnischen Gründen ist die Aufstellung von Kundenstoppern mit Hinweisen zu den im Geschäft geltenden Hygienevorschriften vor dem Geschäft sinnvoll.
Dies trifft insbesondere für Gewerbetreibende mit räumlich begrenztem engen Verkaufs- oder Dienstleistungsraum zu.
Im Sinne einer einfachen und einzelhandels- bzw. unternehmerfreundlichen Handhabung ist eine pauschale Gestattung ohne Einzelfallprüfung sinnvoll und angezeigt. Der Verzicht auf die KVR-Gebühren ist nicht nur die richtige und notwendige Geste an die stark betroffenen Einzelhändler und Dienstleister, sondern ist auch verhältnismäßig. Hygienehinweise sind zwar auch Pflicht des Gewerbetreibenden, kommen jedoch allen Bürgerinnen mindestens indirekt zugute.
Da die Gaststätten derzeit sowieso für den Publikumsverkehr geschlossen sind bzw. in ab- sehbarer Zeit nur für einen begrenzten Personenumfang öffnen werden, sehen wir derzeit keine Gefahr der Kollision oder beengten Platzverhältnisse auf den Gehwegen.
Stadträte
Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl
Pressekontakt
FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion
E-Mail fdpbayernpartei@muenchen.de
Tel +49 (89) 233 20798
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