Antrag im Stadtrat
Dr. Jörg Hoffmann (FDP), Fraktionsvorsitzender: „Insbesondere Einzelhandel und Gastronomie in München leiden unter den Corona-Maßnahmen. Die Landeshauptstadt München hat kaum Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Regelungen. Sie kann aber im Rahmen ihres Einflussbereichs diese wichtigen Wirtschaftszweige unterstützen.
Durch die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales (StMAS) vom 10.11.2004 wurden die Gemeinden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. Von dieser Möglichkeit wurde in München bislang kein Gebrauch gemacht, obwohl Einzelhandel und Gastronomie immer wieder darauf verwiesen haben, welche wichtigen Impulse von solchen Sonntagsöffnungen ausgehen können. Nach Abklingen der Coronakrise mit der Öffnung von Läden und Gastronomie sollte die Stadt unverzüglich vier Sonntage als Marktsonntage bei der Staatsregierung beantragen. Dies wäre ein kommunaler Baustein zur Stärkung des Einzelhandels und der Gastronomie. Es ist davon auszugehen, dass die Münchner Umlandgemeinden, die bislang schon von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, gerade nach Corona weiterhin darauf zurückgreifen. Als Stadt haben wir hier auch die Verantwortung und ein gewerbesteuerliches Interesse, unseren Einzelhandel gegen die Konkurrenz aus dem Umland zu schützen.
Sondernutzungsgebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums haben zweifelsohne ihre Berechtigung. Wer öffentlichen Raum nutzt, soll dafür auch angemessen bezahlen. Aber genau wie viele private Brauereien ihren gastronomischen Pächtern derzeit die Pacht erlassen, sollte die Landeshauptstadt München für einen begrenzten Zeitraum ebenfalls auf ihre ‚Pacht‘ für den öffentlichen Raum verzichten, um ein Überleben der gastronomischen Betriebe zu ermöglichen.“
Deshalb stellt die FDP BAYERNPARTEI folgenden Antrag
In den Jahren 2020 bis 2022 werden je vier verkaufsoffene Sonntage (sog. Marktsonntage) in München durchgeführt.
Die Nutzungsgebühren für Freischankflächen und Außenwerbung im öffentlichen Raum werden in den Jahren 2020 bis 2022 nicht erhoben.
Bereits in 2020 erhobene Gebühren werden zurückerstattet.
Stadträte
Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender)
Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Fritz Roth
Richard Progl
Pressekontakt
FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion
Prof. Dr. Jörg Hoffmann
E-Mail fdpbayernpartei@muenchen.de
Tel +49 (89) 233 20798
Hier geht es zum Antrag im RIS, das RatsInformationsSystem der Stadt München.